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Christine Raphael Stiftung Die Stiftung wurde bei der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts beantragt und am 30. Juli 2008 anerkannt, ebenso wie deren Gemeinnützigkeit durch die dortigen Finanzbehörden. Nach dem unbegreiflich frühen Tode von Christine Raphael im März 2008 soll zumindest an ihr öffentliches Wirken für das musikalische Erbe ihres Vaters dauerhaft erinnert werden. Sie selbst hatte seit langem eine Günter Raphael Stiftung angestrebt, deren Zielsetzungen in ihrem Sinne weiterverfolgt werden, wobei folgerichtig die Stiftung auch ihren Namen trägt. Die Stiftungssatzung, im Detail jederzeit anforderbar, setzt als wesentliche Ziele, Verstärkung der Präsenz der Werke Günter Raphaels in Konzert-, Rundfunkprogrammen und auf CDs sowie die musikwissenschaftliche Erforschung des gesamten Nachlaßes. Der Sitz der Stiftung ist Hamburg Korrespondenz und Anfragen sollten jedoch praktischerweise weiterhin direkt an die Adresse von Fredrik Pachla gerichtet werden in seiner Eigenschaft als Stiftungsvorstand der Stiftung: Fredrik Pachla – Vorstand der Für Zustiftungen und Spenden, (letztere können gegebenenfalls zweckgebunden einzusetzten sein) hier das Stiftungskonto: Christine Raphael Stiftung Christine Raphael Stiftung
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